Hinweis:

Aus dem Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 2004 (BGE 131 I 223 ff.)
"Für den Klienten kann es sogar von Vorteil sein, wenn nebst dem (am erfolgsunabhängigen Honorar interessierten) Anwalt auch der (am Erfolg interessierte) Prozessfinanzierer eine Abschätzung der Prozessrisiken vornimmt."

Content

Für Klienten zu empfehlen, für Anwälte von Wert

Die PROFINA Prozessfinanzierung bietet Klienten und Anwälten verschiedene Vorteile, von denen mehrere gleichzeitig zum Tragen kommen.

Prozessfinanzierung macht es nicht selten erst möglich, dass Sie als Klient für Ihr gutes Recht streiten können.

Wir übernehmen in geeigneten Fällen sämtliche Kosten; Sie brauchen keine eigenen Mittel aufzuwenden – über die Sie möglicherweise in der notwenigen Höhe nicht verfügen.

Der Prozess ist für Sie mit keinem Kostenrisiko verbunden.

Auch bei ausreichender Liquidität kann die Prozesskostenfinanzierung die bessere Entscheidung sein, da sie jegliches finanzielles Risiko ausschließt.

Sie befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.

Sie können ohne finanzielle Einschränkung prozessieren und alle Möglichkeiten ausschöpfen. Und Sie können die Gegenseite davon wissen lassen.

Sie schonen Ihre finanziellen Ressourcen.

Da keinerlei Prozesskosten anfallen, können Sie Ihre finanziellen Mittel ohne Einschränkung für andere Zwecke verwenden.